Rechtliches zum Thema Internet

Einen guten Leitfaden für rechtliche Fragen, wenn es um Internetseiten, Onlineshops oder Blogs geht, hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) herausgegeben. Behandelt werden darin Impressumspflicht, aber auch Urheberrecht und Haftung für verlinkte Inhalte, wobei sich der Leitfaden auf das Wesentliche beschränkt. Kann man ausdrucken und im Auto lesen, wenn man über die Feiertage im Stau steht :)

Auszug:

Das Impressum muss leicht erkennbar sein [...] Nach diesen Anforderungen liegt zum Beispiel keine leichte Erkennbarkeit vor, wenn die Bezeichnung erst nach einem Scrollen auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird (so zumindest: OLG München, Urteil vom 12.02.2004, Az. : 29 U 4564/03).

[Slashdot] [Digg] [Reddit] [del.icio.us] [Facebook] [Technorati] [Google] [StumbleUpon]
Tags » , , «

Autor: roland.trebo
Datum: Dienstag, 29. April 2008 15:29
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben