Adsense ist böse
…sagt C&A und klagt die-topnews.de, dass die Schaltung von Adsense und Intellitxt Anzeigen in redaktionellen Beiträgen unlauter und unzulässig sei. Mit dieser Klage wird nicht weniger als das weltweit bedeutendste Geschäftsmodel für Onlinewerbung in Frage gestellt. Topnews.de wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Stein des Anstoßes war ein Beitrag über C&A, bei welchem über Adsense Werbung anderer Unternehmen eingeblendet wurde. Dies Verstoße gegen das Verbot der Schleichwerbung und sei deshalb nicht zulässig. Auch seien die Werbungen nicht ausreichend als solche gekennzeichnet.
Laut ersten Reaktionen diverser Blogs, Foren und Anwälte, stehe die Klage zwar auf wackligen Beinen, habe aber durchaus ein rechtliches Fundament.
Wahr ist, dass Schleichwerbung nicht erlaubt ist und Werbung sich von redaktionellen Texten abheben muss, um nicht verwechselt zu werden. Dies sei bei Intext Werbungen aber eben oft nicht bzw. nicht ausreichend der Fall und daher juristisch brisant.
Sollte der Klage in irgendeiner Form stattgegeben werden, hätte dies natürlich wichtige Auswirkungen auf den Online Werbemarkt. Auch so manch ein Geschäftsmodell müsste vielleicht neu überdacht werden…
(Quelle: die-topnews.de)