Diritto di cronaca!

Genau so nennt sich das Zauberwort, gut merken! Ein Richter hat sich in Italien nun mit der Frage beschäftigt, ob es zulässig sei, Mitschnitte von Fernsehsendungen ins Internet zu stellen. Anstoß dazu gab die Mediaset Gruppe, welche den Corriere della Sera wegen 59 Videos verklagt hatte, die sich in dessen Medienbereich befinden und Ausschnitte von Fernsehsendungen enthalten. Darunter auch 5 Videos mit Mitschnitten der Sendung „Grande Fratello“ (Big Brother).

Die Fragestellung bezieht sich auf die Grundsatzfrage, wo das Recht auf Berichterstattung endet bzw. ab wann das Copyright greift.

Der Richter hat nun entschieden und der Anklage nur bedingt Recht gegeben. So müssen nun die Videos des Grande Fratello entfernt werden. Zugleich beschloss der Richter aber, dass die restlichen 54 Videos mit der Begründung des „diritto di cronaca e di critica“, also dem Recht auf Berichterstattung und Kritik, weiterhin online bleiben dürfen.

Insbesondere ist es also erlaubt, im Sinne einer Berichterstattung im Internet Teile von Fernsehsendungen, Screenshots oder anderer Medien zu verwenden und zu kritisieren.

Wie es in Italien aber so oft passiert (siehe Wahlen), hat auch bei diesem Richterspruch niemand eine Niederlage erlitten. Der Corriere freut sich, dass 90% der Videos nun doch online bleiben können, und Mediaset freut sich, dass es nun weitere Internetseiten verklagen kann. Contenti tutti!

(Quelle: Corriere della Sera)

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Datum: Mittwoch, 4. März 2009 14:52
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