Vorratsdatenspeicherung

Der Begriff Vorratsdatenspeicherung hat gute Chancen, es heuer nun doch zum Unwort des Jahres zu schaffen, nachdem es 2007 schon fast soweit war.

Doch es gibt zu diesem heiklen Thema nun erfreuliches zu berichten: das Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe hat gestern die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland (in der akteullen Form) als unzulässig erklärt. Und dies natürlich zum großen Ärger von Polizei und Politik, welche nun wieder Angst schüren.

Ein wichtiges Urteil, welches (hoffentlich) Signalwirkung haben könnte…

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Datum: Mittwoch, 3. März 2010 9:29
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