Rechtliches zum Thema Internet
Dienstag, 29. April 2008 15:29
Einen guten Leitfaden für rechtliche Fragen, wenn es um Internetseiten, Onlineshops oder Blogs geht, hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) herausgegeben. Behandelt werden darin Impressumspflicht, aber auch Urheberrecht und Haftung für verlinkte Inhalte, wobei sich der Leitfaden auf das Wesentliche beschränkt. Kann man ausdrucken und im Auto lesen, wenn man über die Feiertage im Stau steht
Auszug:
Das Impressum muss leicht erkennbar sein [...] Nach diesen Anforderungen liegt zum Beispiel keine leichte Erkennbarkeit vor, wenn die Bezeichnung erst nach einem Scrollen auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird (so zumindest: OLG München, Urteil vom 12.02.2004, Az. : 29 U 4564/03).
Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: roland.trebo
